Web-Seminar
Stromsteuer in Windparks:
Frist vorbei – was nun?!
- Handlungsmöglichkeiten nach Fristablauf
- Umgang mit Anmeldung & Erstattung
- Praxisbeispiele
- Einfache Lösung durch geeignete Software
Erfahren Sie in diesem Web-Seminar, wie Windparkbetreiber jetzt richtig handeln, nachdem die Frist für die Stromsteuermeldung 2020 am 31.05.21 abgelaufen ist.
Mit dem 31.05.21 ist die Frist für die Stromsteueranmeldung für das Kalenderjahr 2020 ausgelaufen. Auch Windparks waren zur Abgabe der korrekten Meldungen an die zuständigen Hauptzollämter verpflichtet. Im Vorfeld hatte die Generalzolldirektion bereits angekündigt, die Einhaltung der Meldepflichten durch die Betreiber strenger als bislang zu kontrollieren. Doch wie geht es nun nach dem Ablauf der Frist weiter? Und wie sollten Betreiber von Windkraftanlagen jetzt handeln, wenn die notwendigen Meldungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt wurden? Diese und weitere Fragen klären Dr. Bettina Hennig, Rechtsanwältin und Partnerin der renommierten Kanzlei von Bredow Valentin Herz, und Matthias Karger, Geschäftsführer von node.energy, in diesem Web-Seminar. Anhand eines praxisrelevanten Beispielfalles werden die notwendigen Schritte, von Versorgererlaubnis über Stromsteuermeldung bis hin zur Erstattung illustriert und Wege zur Automatisierung und Vereinfachung durch geeignete Software vorgestellt. Teilnehmer können zudem Ihre Fragen direkt an die Experten stellen.
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