Die gute Nachricht zuerst: Das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket 1 sieht auch eine Förderung beim Verkauf von Strom an Mieter von Gewerbeimmobilien vor. Die schlechte Nachricht: viele Vermieter von Gewerbeimmobilien und PV-Contractoren wissen noch nichts davon. Dabei lohnt sich die Förderung finanziell. In diesem Artikel räumen wir mit allen Fragen und Ungereimtheiten zum Thema „Geförderter Mieterstrom“ auf.
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Aktenzeichen Mieterstrom ungeklärt
Doch zuerst: Was ist eigentlich Mieterstrom? Der Begriff „Mieterstrom“ wird zwar hauptsächlich für Konstellationen genutzt, in denen Solarstrom an Mieter in einem Wohngebäude verkauft wird, dies ist aber keineswegs ein exklusiver Begriff. Es kann sich auch um Mieterstrom handeln, wenn es sich bei dem Gebäude um eine Gewerbeimmobilie handelt und der Mieter ein Unternehmen ist, in diesem Fall spricht man auch von einem Onsite-PPA.
Eine einseitige Konnotation des Begriffs kam durch den Mieterstromzuschlag. Dieser ist seit 2017 Teil des EEGs und prägte diesen Begriff für die Empfänger der Förderung: Anbieter von Mieterstrom in Wohnhäusern. Dies hat sich aber mit den Neuerungen durch das EEG 2023 geändert. Die Mieterstromförderung gibt es nun auch, wenn Solarstrom an Mieter einer Gewerbeimmobilie verkauft wird.
In diesem Artikel wird der Begriff Mieterstrom synonym zum Begriff Onsite-PPA verwendet. Wir richten uns damit an alle Anlagenbetreiber, die den Strom aus ihren Anlagen an die Mieter einer Gewerbeimmobilie verkaufen, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Vermieter handelt oder um einen professionellen Anbieter, wie etwa einen PV-Contractor.
Mieterstromförderung – was steckt dahinter?
Die Förderung von Mieterstrom gibt es schon seit 2017 und wurde mit dem „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ im § 21 im EEG verankert. Zu diesem Zeitpunkt war die Förderung allerdings nur in Wohnimmobilien vorgesehen. Der Gesetzgeber wollte hiermit den Ausbau von Solaranlagen auf Wohnhäusern stärken. Dieses Ziel wurde nun auch auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet, wodurch Anbieter eines Onsite-PPAs in diesem Segment auch die Förderung beantragen können.
Der Mieterstromzuschlag wird nur für Strom ausgezahlt, der direkt, also ohne die Nutzung des öffentlichen Netzes, an einen oder mehrere Mieter geliefert wird. Überschüssige Mengen, die ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist werden, sind nicht förderberechtigt.
Fließt der erzeugte Solarstrom in einen Stromspeicher und werden die Mieter zu einem späteren Zeitpunkt damit versorgt, kann für diese Strommenge voraussichtlich aber ebenfalls eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen werden.
Eine weitere Einschränkung gibt es bei der Größe der Anlage. Es werden nach unserem jetzigen Wissensstand nur Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 1 MW gefördert, hier soll aber laut dem Bundesverband Solarwirtschaft noch eine Klarstellung über eine mögliche Leistungsgrenze folgen.
Anlagenbetreiber erhalten die staatliche Förderung über ihren Netzbetreiber.
Voraussetzungen und Anforderungen für den Mieterstromzuschlag
Bevor sie den Mieterstromzuschlag beantragen können, müssen Anlagenbetreiber die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen:
- Vollversorgung gewährleisten: Anbieter von Mieterstrom müssen die Rolle des Vollversorgers gegenüber ihren Mietern/Verbrauchern einnehmen. Das bedeutet, dass sie die Abnehmer nicht nur mit Solarstrom versorgen, sie schließen auch für die Mieter einen Stromversorgungsvertrag mit einem herkömmlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen ab, über das sie Strom nachts oder an wolkigen Tagen beziehen (siehe Grafik 1). Der Mieterstromanbieter rechnet gegenüber seinem Verbraucher sowohl den Solarstrom als auch den Netzstrom ab.
- Inbetriebnahme nach dem 16.05.2024: Das Inbetriebnahmedatum der Solaranlage muss nach dem 16. Mai 2024 liegen, um förderberechtigt zu sein.
- Anlagengröße bis 1 MWp: Die maximale Leistung der Anlage darf 1 Megawatt Peak (MWp) nicht überschreiten.
- Strom nur an Mieter im Quartier: Der Strom darf ausschließlich an Mieter im gleichen Gebiet geliefert werden, ohne das öffentliche Netz zu nutzen.
- Keine Kopplung an den Mietvertrag: Der Mieterstromvertrag darf nicht direkt an den Mietvertrag gekoppelt sein.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, gibt es noch zwei Punkte im Betrieb zu beachten:
- Anpassung der Stromkennzeichnung: Auf der Abrechnung für die Abnehmer des Mieterstroms müssen sowohl die Netzstromweiterleitung als auch der Solarstrom aus den Mieterstromanlagen gekennzeichnet werden.
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Im Rahmen eines Mieterstrom-/Onsite-PPA-Projektes werden Betreiber der Solaranlage zu Energieversorgern. Damit gibt es einige energiewirtschaftliche Aufgaben, die einmalige oder jährlich erfüllt werden müssen.
Mehr zu diesen Aufgaben lesen Sie in unserem Artikel: „Mieterstrom – Pflichten und Fristen“. (Diese Aufgaben gelten sowohl für geförderte als auch ungeförderte Mieterstromprojekte.)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Mieterstromzuschlags orientiert sich an den Fördersätzen für die Einspeisung von Solarstrom. Das bedeutet, dass der Zuschlag gestaffelt ist, nach Leistung und Inbetriebnahme der PV-Anlagen. Sie werden, wie auch die anzulegenden Werte für Solaranlagen, alle drei Monate durch die Bundesnetzagentur angepasst und veröffentlicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt Oktober 2024) sind folgende Werte für den Mieterstromzuschlag festgelegt.
Die Laufzeit der Mieterstromförderung ist auf 20 Jahre begrenzt
Lohnt sich der Mieterstromzuschlag?
Ja, rein rechnerisch ermöglicht der Mieterstromzuschlag zusätzlichen Einnahmen pro Jahr über 100.000€ pro Jahr bei einer 750 kWp-Anlage und 2 gewerblichen Mietern (siehe Beispielrechnung).
Wie sieht es aber im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Betrachtung aus? Planen Anlagenbetreiber im Rahmen ihres Onsite-PPAs sowieso eine Vollversorgung anzubieten, lohnt es sich auf jeden Fall, den Mieterstromzuschlag mitzunehmen. Gerade im Bereich der Gewerbeimmobilien sind die Anforderungen im Vergleich zum Wohnbau entspannter, sodass sich der Zuschlag mit wenig Aufwand realisieren lässt.
Aber auch Anlagenbetreibern, für die eine Vollversorgung erst einmal abschreckend wirkt, kann geholfen werden: mit unserer Software-Lösung ist eine Vollversorgung kein Problem. Mit wenigen Klicks berechnet opti.node Solarstromlieferungen und Netzweiterleitungen für jeden Mieter und erzeugt automatisch die passenden Abrechnungen.
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