Direktvermarkter finden – eine Anleitung für Betreiber von Solardachanlagen

geschrieben von
Paulina Würth
und

Mieterstrom einfach machen mit node.energy!

Mehr erfahren

Erste Veröffentlichung am
14.9.23
aktualisiert am
27.3.24
Münzstapel auf einer Solaranlage, auf die die Sonne scheint.
© alphaspirit.it
Inhalt

Seit 2014 müssen Betreiber von Wind- und Solaranlagen ihren Strom an einen Direktvermarkter verkaufen, sofern ihre Anlagen eine Leistung von 100 kWp übersteigen. Was viele Betreiber nicht wissen, vor allem wenn sie ihre Anlagen im Modell Mieterstrom verwenden: das gilt auch, wenn der Strom primär an Dritte verkauft wird und nur überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Mit der steigenden Anzahl an großen Dachanlagen wird es zunehmend schwieriger, einen Direktvermarkter mit freien Kapazitäten zu finden. Und natürlich sollten Anlagenbetreiber nicht den erstbesten nehmen, sondern ein Unternehmen, das zu ihren Bedürfnissen passt. In diesem Artikel stellen wir vor, wie Direktvermarkter arbeiten, wo sie zu finden sind und welche Kriterien es bei der Wahl eines Direktvermarkters zu beachten gibt.

Was macht ein Direktvermarkter?

Direktvermarkter sind nicht nur Stromhändler, die den eingespeisten Strom ihrer Kunden an der Börse verkaufen. Daneben übernehmen sie noch weitere Aufgabe:

  • Sie erstellen sogenannte „Fahrpläne“. Damit teilen sie den Netzbetreibern mit, wie viel Energie ihre Kunden am nächsten Tag einspeisen werden.
  • Sie stellen sicher, dass die Anlagen ihrer Kunden fernsteuerbar sind und von den Netzbetreibern abgeregelt werden können.
  • Sie melden dem Netzbetreiber ihre Anlagen und nehmen diese in ihren Bilanzkreis auf.
  • Direktvermarkter kümmern sich um den Ausgleich von Fehl- oder Überschussmengen und übernehmen die Bezahlung der Anlagenbetreiber für ihren prognostizierten Strom

Wann brauchen Anlagenbetreiber einen Direktvermarkter?

Laut der 2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle müssen alle Anlagenbetreiber einen Direktvermarkter beauftragen,

  • deren Anlage ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurde
  • die ganz oder teilweise ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen
  • deren Anlagen eine installierte Leistung von 100 kW oder mehr besitzt

Eine Ausnahme von dieser Regel tritt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das Solarpaket 1 besagt, dass Betreiber, deren Anlage eine Leistung von 100 kWp bis maximal 400 kWp besitzt, ihren überschüssigen Strom auch „verschenken“ können. Dieser Strom wird dann weiterhin in das Netz eingespeist, aber nicht vergütet. Ein Direktvermarkter muss für diese Mengen dann nicht beauftragt werden.

Allerdings gibt es noch weitere Gründe für Anlagenbetreiber, einen Direktvermarkter zu beauftragen. Denn alle Betreiber von Anlagen, die eine Leistung gleich oder größer 100 kW aufweisen, müssen im Rahmen des Redispatch-2.0-Regimes ihre Anlagen bei Aufforderung abregeln. Das gilt auch, wenn Betreiber die überschüssigen Mengen verschenken oder Null-Einspeiser-Anlagen betreiben.

In der Praxis wird diese Aufgabe meist von den Direktvermarktern übernommen, da die damit verbundenen Aufgaben sehr komplex sind und teilweise mit den Aufgaben der Direktvermarkter überlappen, etwa das Erstellen von Prognosen.

Was kostet ein Direktvermarkter?

Die Kosten einer Direktvermarktung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wie der Anlagenleistung, der Menge, die ins Netz eingespeist wird und den individuellen Kosten, die der gewählte Direktvermarkter verlangt. Pauschal kann man sagen, dass Betreiber mit Kosten ab 50 Euro pro Monat rechnen müssen.

Wie finden Anlagenbetreiber einen Direktvermarkter?

Das Modell Mieterstrom nimmt inzwischen Fahrt auf. Doch noch bieten nicht alle Direktvermarkter an, den Verkauf von Überschussstrom zu übernehmen. Bei einem Vergleich sollten Betreiber daher darauf achten, dass die ausgewählten Direktvermarkter bei ihren Leistungen auch den Verkauf von Überschussstrom oder einer „Überschusseinspeisung“ anbieten.

{{blog-section="/blog-custom-sections/140923-fa-direktvermarkter-infokasten-1"}}

Da node.energy im Rahmen seines Angebotes auch Anlagenbetreiber dabei unterstützt, ihre Mieterstromanlagen zu planen, haben wir bereits mit verschiedenen Direktvermarktern zusammengearbeitet, die den Verkauf von Überschussstrom übernehmen:

Darauf bei der Wahl eines Direktvermarkters achten

Bevor Betreiber mit der Suche nach einem Direktvermarkter beginnen, sollten sie das Einspeiseprofil der Anlage und eine Prognose über den Verbrauch der Mieter erstellen. Dies erleichtert den Vergleich der unterschiedlichen Direktvermarkter.

Liegen einem Betreiber mehrere Angebote vor, sollte er oder sie auf folgende Punkte achten:

Vergütung

Es gibt zwei Möglichkeiten: Eine Vergütung entsprechend dem Monatsmarktwert oder anhand der aktuellen Spotmarktpreise. Ersteres eignet sich für Betreiber, deren Anlagen besonders zur Mittagszeit oder am Wochenende einspeisen, wenn die Preise an der Börse gering sind. Speisen die Anlagen ihren überschüssigen Strom zu Zeiten mit hohen Verbräuchen ein, ist eine Vergütung entsprechend der Spotmarktpreise von Vorteil.

Vermarktungsentgelt

Direktvermarkter verlangen Gebühren für den Verkauf des Stromes. Diese können monatlich oder jährlich anfallen. Die Vermarktungsentgelte starten bei 50 Euro.

Entgelt pro eingespeister Energiemenge

Zusätzlich zu den Vermarktungsentgelten verlangen einige Direktvermarkter noch Entgelte pro eingespeister Energiemenge. Nicht jeder Direktvermarkter verlangt diese Entgelte, bei einer geringen Menge an überschüssigem Strom und einem niedrigen Vermarktungsentgelt kann eine Bezahlung pro eingespeister Energiemenge von Vorteil sein.

Übernahme der Redispatch 2.0-Aufgaben

Im Rahmen des Redispatch 2.0-Regimes müssen Anlagenbetreiber zusätzliche Aufgaben erfüllen, etwa Prognosen erstellen, die die Stromerzeugung des nächsten Tages angeben. Die meisten Direktvermarkter können diese Aufgaben übernehmen. Anlagenbetreiber, die nicht selbst die Rollen des EV oder BTR übernehmen möchten, sollten bei der Wahl ihres Direktvermarkters darauf achten, dass er die Redispatch 2.0-Anforderungen übernimmt und diese im Rahmen des Direktvermarktungsvertrages anbietet und ob dafür weitere Kosten anfallen.

Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anlagenbetreiber können sich zusätzlichen administrativen Aufwand sparen, wenn ihr Direktvermarkter ihre Anlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber anmeldet. Dies wird von den meisten Direktvermarktern angeboten.

Vertragslaufzeit

Verträge mit Direktvermarktern können mit einer Laufzeit von zwei bis drei Jahre oder mit unbegrenzter Laufzeit abgeschlossen werden. Kürzere Vertragslaufzeiten eigenen sich für Betreiber, die öfters ihre Konditionen verhandeln möchte. Das bietet sowohl die Chance auf bessere Konditionen, aber auch das Risiko für schlechtere Konditionen.

Fernsteuerbarkeit

Die Fernsteuerbarkeit der Anlage ist eine Auflage aus dem Redispatch-Regime und muss gegeben sein, bevor der Direktvermarkter beauftragt wird. Zu der Fernwirktechnik   gehört auch ein Datenlogger, der die Erzeugungs- und Einspeisedaten übermittelt. Insgesamt müssen immer zwei Datenlogger installiert werden, einer für den Netzbetreiber und einer für den Direktvermarkter. Letzterer kann bei einigen Direktvermarktern direkt gekauft oder gemietet werden, sodass von Anfang an die richtige Schnittstelle zum gewählten Direktvermarkter gegeben ist.

Noch kein Direktvermarkter gefunden. Was nun?

Bevor eine Anlage ab 100 kWp in Betrieb geht, sollte auf jeden Fall ein Direktvermarkter beauftragt werden. Doch manchmal zieht sich die Suche hin oder Betreiber wurden ungenügend über diese Pflicht informiert. Läuft die Anlage dann trotzdem und speist Strom ins Netz ein, kann dafür eine Ausfallvergütung beim Netzbetreiber beantragt werden.

Sehr viel gravierender ist allerdings der Einbau der Fernwirktechnik, mit deren Hilfe Netzbetreiber größere Anlagen im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme abregeln können. Direktvermarkter überprüfen in aller Regel, ob diese vorhanden ist, bevor sie eine Anlage übernehmen. Hat ein Anlagenbetreiber die Fernwirktechnik zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch nicht installiert, sollte er dies so schnell wie möglich nachholen, denn sonst drohen hohe Strafzahlungen.

Direktvermarkter schneller finden mit node.energy

Einen Direktvermarkter für Mieterstromanlagen zu finden, ist nicht unmöglich, kann aber etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sparen Sie sich diesen Stress und buchen Sie die Software opti.node von node.energy. Damit können Sie nicht nur Ihre Verträge und Abrechnungen im Betrieb einfach abwickeln. Sie erhalten auch Unterstützung, bevor die erste Kilowattstunde überhaupt produziert wird. Unsere Energieexperten helfen Ihnen unter anderem dabei, den richtigen Direktvermarkter für Ihre Anlage und Ihre Anforderungen zu finden.

Mieterstrom auf Gewerbeimmobilien einfach umsetzen

Schöpfen Sie Potenziale Ihrer PV-Anlage in Industrie und Gewerbe optimal aus: Von der Planung über die Realisierung bis zur Abrechnung.
Webseminar
23.5.24 14:00

Solarpaket 1

Was ändert sich für PV-Anlagen auf Gewerbedächern?

Durch das endlich beschlossene Solarpaket 1 sind Mieterstrom-Projekte so attraktiv wie nie zuvor. Erfahren Sie, was sich künftig für Mieterstrom auf Gewerbedächern ändert.
Speaker
Andreas Telkemeier
Kostenfrei
Speaker
Andreas Telkemeier
  • Mieterstrom – Welche Geschäftsmodelle gibt es?
  • Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
  • Professionelle Betriebsführung mit opti.node
  • Best-Practice-Beispiel

Häufig gestellte Fragen

No items found.
No items found.