Für Dirk Sauter waren die letzten Jahre keine ruhigen. Die explodierenden Strompreise haben dem Geschäftsführer eines stromintensiven Metallrecyclingunternehmens „die Schweißperlen auf die Stirn getrieben“. Damit war er nicht allein: Viele Unternehmen hatten nach den angestiegenen Strompreisen im Jahr 2021 auf ein günstigeres 2022 gehofft – und wurden böse überrascht.
Da der teuerste Strom an der Börse nach dem Merit-Order-Prinzip den Preis für alle Stromsorten festsetzt, sorgten die hohen Gaspreise dafür, dass auch Kohle-, Wind- und Solarstrom teurer wurde. Hinzu kam der Atomausstieg. Im Schnitt kostete eine MWh um die 533,80 Euro (siehe Grafik). Diese rasante Entwicklung hat nicht nur viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, sondern auch am Vertrauen in den Einkauf über Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) und an der Börse gerüttelt.
Dabei gibt es eine weitere Option, die weitaus stabilere Preise ermöglicht, wirtschaftlich für Erzeuger und Verbraucher ist und Unternehmen hilft, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen: der Stromeinkauf über ein PPA, direkt bei den Betreibern von Windkraftanlagen und Solarparks.
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PPA mit Wind und Solar – so funktioniert's
Der direkte Einkauf von Strom aus konventionellen Kraftwerken oder off-shore Windparks war für große Firmen schon immer möglich. Mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist dieses Modell nun auch für mittelständische Unternehmen praktikabel. Denn mit der großen Auswahl an Wind- und Solaranlagen in ganz Deutschland ist es einfacher, Anlagen zu finden, deren Erzeugung zum eigenen Verbrauchsprofil passen.
Für Unternehmen gibt es dabei zwei Möglichkeiten: die Voll- oder Teilversorgung aus PPAs.
PPA-Vollversorgung
Bei der PPA-Vollversorgung wird der gesamte Strombedarf eines Unternehmens mit den Erzeugungsprofilen von geeigneten Wind- und Solaranlagen gematcht. Über das Jahr gesehen, werden so bis zu 65 % des Strombedarfs zeitgleich aus erneuerbaren Energien gedeckt.
Da sich Wind und Sonneneinstrahlung jedoch bekanntermaßen nicht immer nach den Bedürfnissen der Verbraucher richten, entstehen trotz möglichst exakter Auslegung überschüssige Strommengen und Reststrommengen, auch „Residualmengen“ genannt.
Überschüssige Strommengen
Erzeugte Strommengen, die nicht vom Verbraucher genutzt werden können, verkauft dieser wiederum an einen Direktvermarkter oder der Börse. Auch die Zwischenspeicherung über einen geeigneten Batteriespeicher ist möglich.
Reststrommengen
Fehlende Strommengen, die nicht zeitgleich durch PV- oder Windanlagen gedeckt werden können, müssen anderweitig bereitgestellt werden. Da Stromspeicher heutzutage noch selten zur Verfügung stehen, erfolgt dies in der Regel durch Zukauf an der Strombörse.
Mit der steigenden Verfügbarkeit von Speichern wird es für Unternehmen in der nahen Zukunft jedoch möglich sein, den Bedarf an Reststrom auf wenige Prozent zu reduzieren.
Genau für eine solche PPA-Vollversorgung hat sich auch Dirk Sauter entschieden. Hierbei kombiniert sein Unternehmen die Stromerzeugung aus eigenen Solaranlagen mit dem Direktbezug von mehreren Windkraftanlagen und Solarparks aus ganz Deutschland. Damit arbeitet sein Unternehmen nun mit 100 % grünem Strom.
PPA-Teilversorgung
Bei einer PPA-Teilversorgung decken Unternehmen nur einen Teil ihres Strombedarfs durch den direkten Bezug über ein oder mehrere PPAs. Ihren restlichen Bedarf decken sie weiterhin über einen regulären Energieversorger. Mittels der Teilversorgung können Unternehmen die Strombeschaffung per PPA zunächst ausprobieren oder bestehende Lieferverträge mit einem regulären Energieversorger auslaufen lassen.
Ein anderes Beispiel sind Unternehmen, die über eigene Solaranlagen verfügen, die vor Ort mehr Strom erzeugen, als abgenommen werden kann. Der überschüssige Strom kann dann über das Netz an einen oder mehrere andere Standorte des Unternehmens geliefert und dort verbraucht werden. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Blogartikel zur standortübergreifenden Stromversorgung.
Bei einer PPA-Teilversorgung ist die Mitarbeit des Energieversorgers (EVU) ausschlaggebend. Das EVU nimmt die PPA-Mengen in seinen Bilanzkreis auf, beliefert damit den Abnehmer und versorgt diesen mit den erforderlichen Reststrommengen. Für die Energieversorger ist ein PPA allerdings ein Nachteil, da sich die Stromabnahme des Verbrauchers um die PPA-Mengen reduziert.
Gerade wenn EVUs die voraussichtlich benötigten Strommengen für den Verbraucher bereits zu höheren Marktpreisen, beschafft haben, kann dies dazu führen, dass sie die Unterstützung bei einem PPA verweigern oder zusätzliche, unter Umständen hohe, Abschläge für die Aufnahme der PPA-Mengen in ihrem Bilanzkreis verlangen.
Plant ein Unternehmen, sich und andere Standorte über eigene Solaranlagen zu versorgen oder Strom direkt von Solar- und Windanlagenbetreibern einzukaufen, sollte dies frühzeitig gegenüber dem zuständigen EVU kommuniziert werden. In den Verhandlungen neuer Lieferverträge können sogenannte Beistellklauseln dafür sorgen, dass später keine zusätzlichen Kosten für die Integration von PPA-Strommengen anfallen.
Darum lohnen sich PPAs für Gewerbe und Industrie
Der Einkauf von grünem Strom direkt von den Betreibern hat drei entscheidende Vorteile:
1. Stabile, verlässliche Preise
Der Preis pro MWh wird direkt mit den Betreibern ausgehandelt und vertraglich festgelegt. Hierbei können verschiedene Laufzeiten abgebildet werden. Von kurzfristigen Verträgen (ca. 1–3 Jahre) über mittelfristige Verträge (ca. 5 Jahre) bis hin zu langfristigen Verträgen (10 Jahre oder länger).
Damit sind die Kosten für den Stromeinkauf deutlich planbarer gegenüber dem konventionellen Einkauf an der Börse oder über Jahresverträge mit EVUs. Auch für Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen kann der PPA-Vertrag attraktiver als der Verkauf an der Börse sein, da sie dann mit stabilen Preisen für ihren erzeugten Strom rechnen können.
2. Nachhaltigkeit
Bei einem PPA werden in aller Regel nicht nur die erzeugten Strommengen verkauft, sondern auch die damit verbundenen Herkunftsnachweise (HKN). Mit diesen Herkunftsnachweisen können Unternehmen ihren Stromverbrauch als grün ausweisen. Zwar können solche Herkunftsnachweise auch anderweitig bezogen werden, etwa über den Energieversorger.
Häufig stammen diese jedoch von Erzeugungsanlagen aus Norwegen oder Österreich und haben nichts mit erneuerbarer Stromproduktion in Deutschland zu tun. Daher wird diese Praxis auch kritisch als „Greenwashing“ betrachtet. Mit HKNs, die aus einem PPA mit EE-Anlagen in Deutschland erworben werden, können somit Nachhaltigkeitsziele und Anforderungen von Lieferketten deutlich besser erfüllt werden.
3. Wirtschaftlichkeit
Was aber, wenn die Preise an der Börse wieder sinken? Tatsächlich können die Strompreise an der Börse unter den ausgehandelten Preis eines PPAs fallen. Genauso können sie aber auch wieder steigen. PPAs stellen somit in erster Linie ein Instrument zur Risikominimierung dar. Durch den direkten Vertragsschluss zwischen Erzeuger und Verbraucher können aber die sonst üblicherweise für den Energieversorger und ggf. weitere Zwischenhändler anfallenden Transaktionskosten und Risikoprämien weitestgehend eingespart werden.
Befinden sich die Wind- und Solaranlagen in einem Umkreis von 4,5 km um das verbrauchende Unternehmen, kommt noch ein weiterer Vorteil hinzu: Bei dem Strombezug aus Anlagen in „räumlicher Nähe“ entfällt die Stromsteuer.
Grüne PPAs: Was muss bei der Umsetzung beachtet werden?
Die Umsetzung einer PPA-Voll- oder Teilversorgung ist komplex und lohnt sich in der Regel erst ab einem Verbrauch von zwei Millionen kWh pro Jahr. Bei der Umsetzung muss auf jeden Fall bedacht werden, dass reguläre Energieversorger meist nicht mehr bereit sind, nur die Reststromlieferungen zu übernehmen, wenn die mittels PPA beschaffte Menge 40 % – 50 % übersteigt.
In solchen Fällen müssen Verbraucher einen anderen Weg finden, um die Reststromversorgung zu gewährleisten, etwa durch den direkten Einkauf an der Börse oder über ein Unternehmen, das auf PPAs spezialisiert ist und in dieser Konstellation auch die Aufgaben eines Energieversorgers übernimmt.
Zusätzlich gibt es noch weitere Aufgaben, die im Rahmen einer PPA-Versorgung anfallen, aber auch an spezialisierte Firmen übergeben werden können. Dazu zählen:
- Prognosen über die Stromerzeugung und den Stromverbrauch erstellen
- Verkauf der Überschussmengen
- Managen des Bilanzkreises
- Verträge und Abrechnungen für den eingekauften, standortübergreifend gelieferten oder verkauften überschüssigen Strom erstellen
Grüne PPAs: 100 % grüner Strom aus einer Hand
Als erfahrener Dienstleister im Bereich der Erneuerbaren Energien haben wir uns spezialisiert auf die direkte Integration von Erneuerbaren Energien in die Strombeschaffung von mittelständischen Unternehmen. Als Alternative zu klassischen Strombeschaffungsmodellen, setzen wir für unsere Kunden eine 100% grüne PPA-Vollversorgung um, welche auf in Deutschland stehenden PV- und Windkraftanlagen beruht.
Die EE-Anlagen werden dabei so auf Ihren individuellen Stromverbrauch abgestimmt, dass eine möglichst hohe, zeitgleiche Abdeckung Ihres Verbrauchs direkt aus den EE-Anlagen erfolgt. Der restliche Strombedarf wird über die Börse gedeckt, sodass die Versorgung zu jedem Zeitpunkt zuverlässig sichergestellt ist. Die komplette Abwicklung, von der Auswahl der passenden EE-Anlagen über die tägliche Stromlieferung bis hin zur Abrechnung erfolgt dabei aus einer Hand von uns im „Rundum-Sorglos-Paket“. Damit machen wir PPAs so einfach wie die klassische Beschaffung!
Unsere Kunden profitieren mit der PPA-Vollversorgung von einer gleichermaßen günstigen und zuverlässigen Stromversorgung, die zu 100% nachweisbar grün ist. Dank unserer Kundenbeziehungen zu über 13.000 Wind- und PV-Anlagen in Deutschland finden wir auch für Ihr Unternehmen die passenden Erneuerbaren Erzeugungsanlagen.
Lassen Sie uns die Zukunft der Strombeschaffung für Ihr Unternehmen organisieren!